Kunden werben Kunden
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Die Kollegen haben Digitalisierungsbedarf?
Wir alle kennen es: Papierberge, die um uns herum immer größer werden. Unterlagen wiederfinden? Teilweise eine zeitintensive Herausforderung. Dinge nachschauen? Unmöglich, wenn der Ordner nicht gefunden wird. Sie haben Freunde, Bekannte oder Kunden, die dringenden Digitalisierungsbedarf haben? Dann helfen Sie uns dabei, Anderen zu helfen! Empfehlen Sie unsere Software Labelwin weiter!
So einfach ist es
Mit dem folgenden Kontakformular können sich neue Interessenten anmelden und dort Ihren Namen in dem „geworben von…“-Feld eingeben. Im Anschluss kontaktieren wir den Interessenten und stellen ihm unsere Software kostenlos vor.
Unser Dank
Kommt ein Vertrag zustande, erhalten Sie von uns einen Schulungsgutschein im Wert von 295,00 €, den Sie bei einer unserer zahlreichen Label-Schulungen einsetzen können. Auch Mehrfach-Werbungen sind möglich!
Wir nennen das eine Win-Win-Situation. Machen Sie mit!
Kontaktformular „Kunden werben Kunden“
Wie lange läuft die Aktion?
So lange, wie das „geworben von…“-Feld auf unserer Internetseite implementiert ist und ausgefüllt werden kann, läuft auch die Aktion.
Wer kann als werbender Kunde teilnehmen? Und wer nicht?
Label Software – Kunden, die einen laufenden Vertrag mit uns abgeschlossen haben, dürfen an dieser Aktion teilnehmen und Kunden werben. Mitarbeiter, Vertriebspartner sowie Kooperationspartner der Firma Label Software sind von der „Kunden werben Kunden“-Aktion ausgeschlossen.
Wert, Gültigkeit und Übertragbarkeit des Gutscheins:
Nach Auftragsbestätigung des Neukunden – und nach Zahlung der Neukundenrechnung – wird Ihnen ein Gutschein zugesandt. Gutscheine sind nicht auf andere Label-Kunden übertragbar.
§ 1. Geltungsbereich und Aktionsbeschreibung
Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse im Rahmen des „Kunden werben Kunden“-Programms der © Label Software Gerald Bax GmbH 2021, Meisenstr. 73, 33607 Bielefeld (im Folgenden: „Label Software“ oder „Label“). Das Programm bietet Bestandskunden die Möglichkeit, Neukunden zu werben und für jede erfolgreiche Werbung einen Werbegutschein zu erhalten.
§ 2. Begriffsbestimmungen
Im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:
(1) Werbender: Jeder volljährige Vertreter einer Firma, die als Bestandskunde bei Label-Software verzeichnet ist. Die werbende Person muss die Firma in dieser Sache vertreten dürfen. Die Kundeneigenschaft muss zum Zeitpunkt der Werbungshandlung vorliegen. Weder der Werbende noch dessen Angehörige dürfen zum Zeitpunkt der Werbehandlung Mitarbeiter von Label Software sein. Sollte es mehrere Werbende geben, dann gilt der zuerst bei Label gemeldete.
(2) Bestandskunde: Jede Firma, die eine gültige Labelwin Lizenz mit einem aktiven Softwarepflegevertrag hat. Außerdem darf der Bestandkunde für die Teilnahme an diesem Programm keine überfälligen Rechnungen bei Label oder seinen Label-Partnern haben.
(3) Werbungshandlung: Jede durch die Werbenden initiierte Handlung, die bei einem Werbeadressat, der noch nicht Label-Kunde ist, dazu führt, dass dieser das Label-Kontaktformular ausfüllt und Label-Kunde wird; Werbende müssen sicherstellen, dass ihre Werbungshandlung gegen kein geltendes Recht verstößt.
(4) erfolgreiche Werbung: Liegt vor, wenn sich der Werbeadressat in nachvollziehbarer Folge einer Werbungshandlung Neukunde bei Label Software wird. Es wird darauf hingewiesen, dass Label Software nicht verpflichtet ist, den empfohlenen Werbeadressaten als Neukunden zu akzeptieren, sodass der Werbende im Falle einer abgelehnten Neukunden-Aufnahme keinen Anspruch auf den Gutschein erlangt.
(5) Geworbener/Neukunde: Jede Firma vertreten durch eine Person, die infolge einer erfolgreichen Werbung bei Label Software Neukunde wird und die weder zum Zeitpunkt der Anwerbung noch in der Vergangenheit als Kunde bei Label Software verzeichnet gewesen ist bzw. war. Der Vergütungsanspruch des Werbenden für die Werbung (Schulungsgutschein) entsteht nur, wenn der geworbene Dritte tatsächlich Neukunde im Sinne dieser Definition war.
(6) Gutschein: die Zusage, die Label Software dem Werbenden für jede erfolgreiche Werbung gibt; der Gutschein kann nur dem Werbenden gutgeschrieben werden.
§ 3. Ablauf der Werbung
(1) Die Werbungshandlung darf über alle Werbekanäle (z.B. Social Media, E-Mail etc.) ausgeführt werden, solange kein geltendes Recht verletzt wird (z.B. Urheberrechte von Bildern, Verhaltensregeln von Online-Communities, und so weiter).
(2) Der Werbende stellt den Kontaktformular-Link den Werbeadressaten zur Verfügung und fordert sie erfolgreich auf, den Werbenden-Namen in das „Geworben von…“-Feld einzutragen. Wenn der Neukunde diesen Anweisungen folgt, hinterlegt Label Software einen Verweis in das Kundenkonto des Werbenden. Innerhalb eines Jahres muss der potentielle Neukunde tatsächlicher Neukunde werden, damit eine Zuordnung zum Werbenden und zur Werbeprämie (Gutschein im Wert von 295€) erfolgt.
§ 4. Vergütungsanspruch, Vergütungsbedingungen, Verfall und Rückforderung
(1) Der Werbende erlangt im Falle der erfolgreichen Werbung eines Neukunden einen Vergütungsanspruch (Schulungsgutschein) im Wert von 295€ gegen Label Software. Label Software entscheidet eigenständig über die Annahme der Neukundenbewerbung. Ein Anspruch auf den Gutschein entsteht nicht, wenn Label Software die Aufnahme des empfohlenen Neukunden – gleich aus welchen Gründen – verweigert. Label Software behält sich die jederzeitige Änderung des Gutscheinwerts vor.
(2) Der Vergütungsanspruch wird erst fällig, wenn alle Bedingungen einer erfolgreichen Werbung im Sinne von § 2 Ziff. 4 dieser Teilnahmebedingungen erfüllt sind.
(3) Die Einlösung des Schulungsgutscheins durch den Werbenden erfolgt innerhalb eines Jahres nach Ausstellung des Gutscheins. Das Ausstellungsdatum entspricht dem Datum, an dem der Neukunde seine Rechnung für die Labelwin-Lizenz bekommen hat.
(4) Sollte der Neukunde den Vertrag mit Label Software anfechten oder durch außerordentliche Kündigung beenden, verfällt der Anspruch des Werbenden auf den Gutschein, sofern Label Software darlegen und beweisen kann, dass der Grund für die Vertragsbeendigung durch den Neukunden allein vom Werbenden zu vertreten ist (z.B. bei nachgewiesener Täuschung durch den Werbenden). Im Falle des Verfalls eines bereits eingelösten Gutscheins ist dieser dem Unternehmen Label Software zu erstatten. Der Werbende ist Schuldner des vollen Gutscheinwerts.
§ 5. Pflichten des Werbenden
(1) Der Werbende ist verpflichtet sich bei allen Handlungen, die im Zusammenhang mit der Werbung von Neukunden stehen, an diese Teilnahmebedingungen und an die sonstigen Vertragsbedingungen sowie an geltendes Recht zu halten. Der Werbende muss sicherstellen, dass der Werbeadressat die Kontaktaufnahme durch Label Software wünscht. Im Falle der Kontaktaufnahme mit dem Werbeadressaten, gestattet der Werbende Label den namentlichen Verweis auf den Werbenden. Der Massenversand von Empfehlungsemails (Spam) ist ausdrücklich untersagt.
(2) Der Werbende hat sicherzustellen, dass der Werbeadressat volljährig und geschäftsfähig ist. Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass die Neukundenwerbung weder auf einer Täuschung noch einer anderweitig unzulässigen Willensbeeinflussung beruht. Im Rahmen der verkehrsüblichen Sorgfalt hat der Werbende zudem geeignete Maßnahmen zu treffen, um Fehlvorstellungen, die zu einer Kündigung, Anfechtung oder einer sonstigen Beendigung des Vertrags mit Label Software durch den Werbeadressaten führen könnten, zu vermeiden.
(3) Label Software legt großen Wert auf ein seriöses Image. Dem Werbenden ist es daher untersagt Werbekanäle zu verwenden, deren Inhalte gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere ist die Neukundenwerbung über Webseiten oder Social-Media Portale untersagt, die folgende Inhalte aufweisen:
gewaltverherrlichende oder -verharmlosende Darstellungen und/oder Inhalte;
volksverhetzende, rechtsextremistische und/oder verfassungsfeindliche Darstellungen und Inhalte;
Darstellungen und Inhalte, die zu Straftaten auffordern;
pornographische Inhalte (insbesondere sexuelle Gewaltdarstellungen);
sonstige gegen geltendes Recht (insb. Strafrecht) und/oder die guten Sitten verstoßende Inhalte.
§ 6. Ausschluss aus dem „Kunden werben Kunden“-Programm
(1) Label Software ist berechtigt, Bestandskunden aus dem „Kunden werben Kunden“-Programm auszuschließen, vorübergehend zu sperren oder sonstige Sanktionsmaßnahmen gegen sie zu verhängen. Derartige Sanktionsmaßnahmen kommen insbesondere in Betracht, wenn der Werbende im Zusammenhang mit der Neukundenwerbung gegen diese Teilnahmebedingungen, sonstige Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstößt oder der Verdacht eines Missbrauchs des „Kunden werben Kunden“-Programms durch den Werbenden besteht. Die jeweils verhängte Sanktionsmaßnahme muss von Label Software nicht begründet werden. Ein rechtlicher Anspruch auf die Erteilung einer solchen Begründung besteht nicht.
(2) Das Vertragsverhältnis zwischen Label Software und dem Werbenden im Sinne der Standard-AGB bleibt von der Sanktionsmaßnahme im Sinne von Absatz 1 unberührt.
§ 7. Verletzung von Drittrechten
Jeder an der „Kunden werben Kunden“-Aktion teilnehmende Label-Kunde hat eigenständig sicherzustellen, dass er im Rahmen der Neukundenwerbung keine Drittrechte verletzt und alle vertraglichen und sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen (inkl. dieser AGB) einhält. Der an der „Kunden werben Kunden“-Aktion Teilnehmende stellt Label Software von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund seines rechtswidrigen Verhaltens gegen Label Software geltend machen können. Hiervon umfasst sind auch die angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung, insbesondere die Gerichts- und Anwaltskosten in deren gesetzlicher Höhe.
§ 8. Vorbehalt der Änderung und entsprechende Anwendung
(1) Label Software behält sich die jederzeitige Änderung oder Aufhebung der „Kunden werben Kunden“-Teilnahmebedingungen vor.
(2) Darüber hinaus gelten auch alle rechtlichen Hinweise und Ausführungen im Impressum und in der Datenschutzerklärung von Label-Software.de.