Anleitung zum Zeit- und Geldsparen durch effektive Zusammenarbeit (Teil 1): Wer mit seinem Steuerberater gut zusammenarbeitet, spart (hoffentlich) Steuern. Wer dagegen mit seinem Steuerberater richtig gut zusammenarbeitet, spart darüber hinaus viel Arbeit und damit Zeit und auch Geld. Der Beitrag zeigt in zwei Teilen auf, wie es geht (Teil 2 ist in der SBZ 1-2022 erschienen).
Büroarbeit ist für viele Handwerker ein notwendiges Übel, das irgendwie erledigt werden muss. Dafür wird eine Handwerkersoftware angeschafft. Damit werden die Aufträge bearbeitet und vor allem Angebote und Rechnungen geschrieben. Sehr wichtig und zeitsparend ist aber auch die Verbindung zur Buchhaltung. Das wird sehr oft leider nicht beachtet.
Der Steuerberater bestimmt die Zusammenarbeit
Einmal im Monat gehen die notwendigen Unterlagen, häufig noch im Pendelordner, zum Steuerberater. Er erledigt die Buchführung, erstellt monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung und die BWA und zum Jahresende den Jahresabschluss samt Steuererklärung. Er gibt vor, wie die Zusammenarbeit zu erfolgen hat, kennt aber häufig weder die Abläufe im Betrieb noch die Möglichkeiten der Handwerker-Software. Für ihn steht die Buchhaltung im Vordergrund.
Steuerberater und Handwerker leben in verschiedenen Welten
Das ist für den Handwerker oft von Nachteil. Vorhandene Schnittstellen werden nicht genutzt, Arbeiten werden doppelt erledigt und wichtige Dinge bleiben auf der Strecke. Je besser die beiden einander verstehen, umso effektiver lässt sich die Zusammenarbeit gestalten. Vordringlich geht es um vier Bereiche:
- Umgang mit den Ausgangsrechnungen
- Umgang mit den Eingangsrechnungen
- Übergabe von Daten und Belegen an die Buchhaltung
- Erfassung und Übergabe der Kontoauszüge (Ausgabe SBZ 1-2022)