Sie haben es sicherlich schon aus den Medien mitbekommen:
ab dem 1. Januar 2025 tritt die E-Rechnungspflicht in Deutschland in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Handwerksbetriebe grundsätzlich in der Lage sein, elektronische Rechnungen von ihren Lieferanten in digitaler Form empfangen zu können.

Rechnung 2

Damit Sie mit Labelwin ab Januar die E-Rechnungen verarbeiten können, benötigen Sie das Zusatzmodul „Digitale Rechnung“. Mit diesem können Sie die elektronischen Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung verarbeiten. Mehr Informationen zur E-Rechnung finden Sie hier.

Für die Zukunft gewappnet: Ausstellungspflicht ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 kommt dann die Ausstellungspflicht: Betriebe mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro müssen E-Rechnungen ausstellen, ab dem 1. Januar 2028 gilt dieses dann generell für alle Unternehmen. Sofern Sie das Modul „Digitale Rechnung“ jetzt erwerben, brauchen Sie zu dem Zeitpunkt Labelwin-seitig keine weiteren Maßnahmen mehr vornehmen.