Sie haben es sicherlich schon aus den Medien mitbekommen:
ab dem 1. Januar 2025 tritt die E-Rechnungspflicht in Deutschland in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Handwerksbetriebe grundsätzlich in der Lage sein, elektronische Rechnungen von ihren Lieferanten in digitaler Form empfangen zu können.
Damit Sie mit Labelwin ab Januar die E-Rechnungen verarbeiten können, benötigen Sie das Zusatzmodul „Digitale Rechnung“. Mit diesem können Sie die elektronischen Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung verarbeiten. Mehr Informationen zur E-Rechnung finden Sie hier.
Ein großer Schritt für die Digitalisierung in Deutschland. Jetzt muss nur noch die Umsetzung erfolgreich sein. Dabei möchten wir Ihnen helfen. Je früher Sie sich auf den 1. Januar vorbereiten, desto reibungsloser erfolgt der Übergang für Sie. Um Ihnen den Einstieg in die digitalen Rechnungen zu erleichtern, bieten wir am 19.09.2024 und 24.09.2024 ein kostenloses Online-Webinar zum Thema E-Rechnung an. Dort zeigen wir Ihnen die Nutzung des Moduls „Digitale Rechnung“ sowie die generelle Funktionsweise.
Für die Zukunft gewappnet: Ausstellungspflicht ab 2027
Ab dem 1. Januar 2027 kommt dann die Ausstellungspflicht: Betriebe mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro müssen E-Rechnungen ausstellen, ab dem 1. Januar 2028 gilt dieses dann generell für alle Unternehmen. Sofern Sie das Modul „Digitale Rechnung“ jetzt erwerben, brauchen Sie zu dem Zeitpunkt Labelwin-seitig keine weiteren Maßnahmen mehr vornehmen.