Ab dem 9. Oktober 2025 tritt ein neues Gesetz für Banken und Sparkassen in Kraft. Diese müssen bei Überweisungen die IBAN mit dem Namen des Kontoinhabers abgleichen. Dadurch sollen Falschüberweisungen verhindert und der Schutz vor Betrug erhöht werden.
Wenn Sie in Zukunft Überweisungen mit Ihrem (Online-) Bankprogramm tätigen, prüft die Bank automatisch den Namen des von Ihnen angegeben Empfängers mit dem Namen des tatsächlichen Kontoinhabers. Bei Abweichungen kann die Meldung „nahe Übereinstimmung“ oder „keine Übereinstimmung“ kommen. Auch wenn der Name nicht übereinstimmt, können Sie die Überweisung in beiden Fällen trotzdem durchführen. Sie tragen dann das Risiko einer Falschüberweisung.
Damit Sie diese Information in Labelwin möglichst einfach eintragen oder anpassen können, haben wir in unsere Software das Zusatzfeld „Kontoinhaber“ ergänzt. Mehr Informationen dazu finden Sie als Label-Anwender*in in unserem Hilfe- und Kontakcenter.