Seit Ende April sind Behörden offiziell darauf eingestellt, diese Art von elektronischer Rechnung anzunehmen. Ab dem 27. November 2020 dürfen Länder und Kommunen alle anderen Formate, insbesondere Rechnungen in Papierform, gänzlich zurückweisen. Die Methode ZUGFeRD-2.0 wurde bereits vor einigen Monaten in Labelwin realisiert und ist bei einigen Kunden im Einsatz. ZUGFeRD-2.0 und XRechnung sind rechtlich gleichgestellt und müssten beide akzeptiert werden. Es zeichnet sich aber ab, dass manche Markteilnehmer eine XRechnung verlangen und ZUGFeRD nicht akzeptieren werden. Deshalb wurde auch die Ausgabe einer XRechnung in unserer Handwerkersoftware Labelwin entwickelt und wird in Kürze an die ersten Kunden ausgeliefert.

In unserem Labelwin-Modul Digitale Rechnung (das bis vor Kurzem unter dem Namen Rechnungsimport lief) sind nun alle Funktionen zur digitalen Rechnung gebündelt:

  • Import von Eingangsrechnungen mit ZUGFeRD-1.0 und 2.0.
  • Ausgabe von Ausgangsrechnungen mit ZUGFeRD 1.0 und 2.0.
  • Ausgabe als XRechnung.

Hintergrund-Informationen:

  • ZUGFeRD-Rechnungen sind ein Standard im deutschen Handel. Sie sind PDFs, in die maschinenlesbare Daten eingebettet sind.
  • XRechnungen werden dieses Jahr zu einem weiteren Standard. Sie sind rein datenbasiert und haben im Unterschied zu ZUGFeRD-Rechnungen keine bildliche Ansicht (PDF).
  • Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie werden XRechnung und ZUGFeRD 2.0 gleichberechtigt nebeneinander stehen: “Es bleibt den Nutzerinnen und Nutzern überlassen, welches Format sie verwenden wollen.”